Heilpraktikerleistungen

Heilpraktikerleistungen werden je nach Aufwand ent­sprech­end dem Gebühren­verzeichnis für Heil­praktiker (GebüH) abgerechnet.

Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel mindestens 50 Minuten. Das Honorar liegt bei 96 € pro Behandlung.

Als Privat- und Selbstzahlerpraxis richtet sich die Erstattung der Kosten nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Je nach Krankenversicherung werden Heilpraktikerleistungen, Osteopathie oder physiotherapeutische Leistungen vollständig, teilweise oder nicht übernommen.

Osteopathische Behandlungen können als Selbstzahlerleistung, im Rahmen einer Heilpraktikerbehandlung oder auf Grundlage eines ärztlichen Privatrezeptes erfolgen.

Viele gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich anteilig an den Kosten osteopathischer Behandlungen. Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein Privatrezept für Osteopathie, ausgestellt durch Ihren behandelnden Arzt. Die Rechnung wird zunächst direkt mit unserer Praxis beglichen und anschließend gemeinsam mit dem Privatrezept bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Da die Voraussetzungen und Leistungsumfänge der einzelnen Krankenkassen unterschiedlich sind, kann eine Kostenübernahme nicht garantiert werden. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht gesetzlicher Krankenkassen und möglicher Zuschüsse finden Sie unter: www.osteokompass.de.

Private Krankenkassen sowie private Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten häufig ganz oder teilweise, sofern Heilpraktikerleistungen Bestandteil Ihres Vertrags sind.

Sollten Sie Fragen zur Abrechnung haben, unterstütze ich Sie gerne persönlich.

Viele Behandlungen sind auch online, beispielsweise per Teams oder über andere digitale Medien, möglich. Sprechen Sie mich hierzu gerne an.

Ich freue mich darauf, Sie ein Stück auf Ihrem Weg begleiten zu dürfen.

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